Ab Montag, 17. Januar 2022, gilt für Besucher des Markts Pfaffenhausen und der Verwaltungsgemeinschaft die 3G-Regel, d.h. Zugang hat dann nur noch, wer symptomfrei sowie geimpft oder genesen ist oder ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorlegen kann. Ein Schnelltest darf vor maximal 24 Stunden, ein PCR-Test vor maximal 48 Stunden durchgeführt worden sein. Kinder bis zum 6. Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen, stehen getesteten Personen gleich.
Die Einhaltung der aktuellen Abstandsregeln sowie das Tragen einer FFP2-Maske wird vorausgesetzt. Zutritt nur Einzeln oder nach vorheriger Absprache mit mehr als einer Person möglich. Nach Betreten des Gebäudes müssen sich alle Besucher die Hände desinfizieren.
Bürgeranliegen werden darüber hinaus bevorzugt telefonisch und per Mail bearbeitet. Anfragen können schriftlich per Mail, Fax oder Brief sowie telefonisch gestellt werden. Einige Dienstleistungen sind auch über unsere Homepage online möglich, so dass nicht immer zwangsläufig ein Besuch im Rathaus nötig ist. Falls doch, nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung, näheres unter https://vgem-pfaffenhausen.de/terminvereinbarung-2/
Vielen Dank für Ihr Verständnis!